Lärmminderung in Betrieben nach der "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)."
Messung von ortsbezogenen und auch per Lärmdosimeter von personenbezogenen Lärmimmissionen mit entsprechender Auswertung nach den einschlägigen Richtlinien.
Erstellen von Lärmkatastern mit Kennzeichnung von Lärmbereichen.
Beratung bei der Auswahl lärmarmer Maschinen und der Reduzierung der Geräuschentwicklung durch konstruktive und verfahrenstechnische Ma§nahmen.
Erarbeitung akustischer Spezifikationen sowie Nachweis- und Abnahmebedingungen.
Ausarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Akustische Optimierung betrieblicher und organisatorischer Abläufe.
Auslegung sekundärer Schallschutzmaßnahmen.
Messtechnischer Nachweis der Wirksamkeit von Schallschutzmaßnahmen (Schalldämpfer, Schallschutzkapseln, absorbierende Wand- und Deckenverkleidungen etc.) vor Ort und im Labor.
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Raumakustische Maßnahmen in einem Maschinensaal

Lärm am Arbeitsplatz, Prognoserechnung für eine Produktionshalle der Tabakindustrie
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