Leistungen:
- Schallimmissionsschutz (Umweltverträglichkeit bis Planfeststellung)
Planungsumfang:
UVS bis Planfeststellung
Zeitraum: 2020 bis ca. 2023
Projektbeschreibung:
Das Regierungspräsidium Karlsruhe, welches das Land Baden-Württemberg als Vorhabens- und Baulastträger vertritt, plant im Rahmen des 2. Bauabschnittes „Rauher Stich“ den Neubau der B28n zwischen der B28
Grünmettstetten und der L355 nordwestlich der Stadt Horb am Neckar. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Bau der B28 von Freudenstadt bis Horb, mit der die Region Freudenstadt besser an das übergeordnete Straßennetz (A BAB A81) angebunden werden soll.
Für die Trassenführung der neuen B28 auf einer Länge von bis zu 4,4 km wurden auf der Grundlage der verkehrsplanerischen Untersuchungen insgesamt sechs schalltechnische Planungsvarianten entwickelt. In Vorbereitung des geplanten Planfeststellungsverfahrens sollten für diese Planungsvarianten zuzüglich Bestandsvariante die schalltechnischen Auswirkungen auf die Umwelt in Form von Rasterlärm-, Isophonen-, Differenzlärm- und Gebäudelärmkarten ermittelt und immissionsschutzrechtlich beurteilt werden.
Projektbearbeiter/-in: Frau Camarasa, Hr. Dittrich
Leisungsumfang Genest:
- Schallimmissionsschutz (Umweltverträglichkeit bis Planfeststellung)
Besonderheiten des Projektes:
- Erstellung zahlreicher Plandokumentation (Gebäudelärmkarten, Rasterlärmkarten, Isophonkarten, Differenzlärmkarten)
Bearbeitsungszeitraum: 2020 bis ca. 2023