Durch Bautätigkeiten, Sprengungen, industrielle Prozesse (Schmiedehämmer, Webmaschinen, Sägegatter, Stanzen, Pressen etc.), durch den Schienenverkehr etc. werden periodische oder impulsförmige Wechselkräfte in den Untergrund eingeleitet. Dadurch kommt es zu Schwingungsanregungen in benachbarten Gebäuden und Strukturen, was zu Erschütterungsimmissionen und zur Abstrahlung von tieffrequentem Luftschall über Decken und Wänden führt. Erschütterungsimmissionen sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Auf diesem Gebiet erbringen wir z.B. folgende Leistungen: